Wann darf ein Leistungsberechtigter nach dem SGB II wegen Ablehnung eines Arbeitsplatzes sanktioniert werden? Auch dann, wenn die angebotene Arbeit so schlecht bezahlt wird, dass er im Leistungsbezug bleibt?
Zunehmend verhängen Jobcenter Sanktionen wegen Problemen bei Wahrnehmung von Meldeterminen! Aber Jobcenter müssen ihre "Kunden" informieren: Und zwar vorher und richtig!
Das Jobcenter darf bei Aufstockern keine Sanktion erhängen wenn ein Meldetermin rechtzeitig abgesagt wird. Kundentermine sind bei Aufstockern die Hartz 4 beziehen wichtiger als Meldetermine.
Manche Jobcenter versuchen alles um den Leistungsempfängern Ihren Willen auf zu zwingen. Im vorliegenden Fall sollte ein Hartz 4-Empfänger gezwungen werden zum Gesundheitsamt zu gehen. Das Jobcenter erließ einfach einen sogenannten Eingliederungsverwaltungsakt. Zu unrecht.
Das Sozialgericht Chemnitz hat mit Urteil vom 6. Oktober 2011 S 21 AS 2853/11 entschieden, dass ein verpasster Meldetermin nicht in jedem Fall eine Sanktion nach sich ziehen muss. Im entschiedenen Fall hatte eine junge Mutter die Einladung zum[...]
Es ist ein Problem, das viele selbständige Aufstocker betrifft. Sie haben einen Kundentermin, egal ob sie einer Arbeit zum Beispiel als Dozent, Handwerker oder als sonstiger Dienstleister nachgehen. Das Jobcenter lädt Sie von Zeit zu Zeit zu sogenannten Meldeterminen ein.[...]