Das Bundesarbeitsgericht – 5 AZR 74/08 – hat entschieden dass der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz die sachfremde Schlechterstellung von Arbeitnehmern gegenüber anderen Arbeitnehmern in vergleichbarer Lage verbietet. Im Bereich der Vergütung greift das Gebot der Gleichbehandlung ein, wenn der Arbeitgeber Leistungen aufgrund[...]