Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass keine das Einkommen des Sozialhilfebeziehers mindernde Berücksichtigung von Kfz-Steuern und Beiträgen zur Kfz-Versicherung des Ehemannes als Halter des Pkw stattfindet. Das heißt solange der Hilfebedürftige nicht selbst – sondern lediglich sein Ehepartner – arbeitet wird[...]