SG Dortmund: Sozialversicherungsbeiträge bei Schwarzarbeit

Das Sozialgericht Dortmund – S 25 R 129/06 – hat entschieden, dass die Deutsche Rentenversicherung (DRV) bei illegalen Beschäftigungsverhältnissen Sozialversicherungsbeiträge auf Grundlage einer fiktiven Nettolohnvereinbarung nacherheben kann. Dabei sei die hinzuzurechnende Lohnsteuer mangels dem Arbeitgeber vorliegender Steuerkarte nach Steuerklasse VI[...]


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