Das Verwaltungsgericht Karlsruhe – 7 K 1409/07 – hat entschieden, dass wenn ein Student einen Schwerbehindertenausweis vorlegt, der einen Grad der Behinderung von wenigstens 50 % nachweist, begründet dies die Regelvermutung, dass sich die Behinderung erheblich studienerschwerend auswirkt und er[...]