Das Bundesarbeitsgericht – 7 AZR 710/07 – hatte über eine sachgrundlose Befristung bei einer kirchlichen Arbeitsrechtsregelung zu entscheiden. Auch kirchliche Arbeitgeber dürfen nur bis zu zwei Jahren sachgrundlos befristen.
Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden – 9 AZR 313/07, dass der gesetzliche Anspruch auf unbefristete Verringerung und Neuverteilung der Arbeitszeit aus § 8 TzBfG durch eine Betriebsvereinbarung nicht zeitlich begrenzt werden kann.
Das Bundesarbeitsgericht – 9 AZR 514/07 – hat entschieden, dass wenn ein Arbeitnehmer im Sinne des Teilzeitbefristungsgesetzes seine Arbeitszeit verringern will und einen einen Verteilungswunsch bezüglich der Arbeitszeit äußert dieser bindend ist und nicht im Laufe des Prozesses geändert werden[...]
Das Bundesarbeitsgericht – 7 AZR 116/07 – hat entschieden, dass die tariflichen Altersgrenzen nicht diskriminierend sind und daher nicht gegen EU-Recht verstoßen. Eine solche Differenzierung stelle keine willkürliche Ungleichbehandlung dar.
Das Arbeitsgericht Berlin hat heute die Befristung des Arbeitsverhältnisses von geringfügig beschäftigten Arbeitnehmern, die als Gästebetreuer im Technikmuseum tätig sind, und deren Arbeitsverhältnis zum Ablauf der Befristung vier Jahre bestanden hat, für unwirksam erklärt (Az.: 26 Ca 19768/07).
Das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein – 5 Sa 317/07 – hat entschieden, dass einer ARGE als Arbeitgeber kein Sonderstatus zukommt, wenn Sie mit Ihren Angestellten drei aufeinander folgende Arbeitsverträge abschließt.