Ein Leistungsberechtigter nach dem SGB II, der regelmäßig seine beiden Kinder im Rahmen des Umgangsrechts zu Besuch hat, hat ein Anrecht auf eine Wohnung von 65 qm Größe und entsprechenden Mietkosten. Das Sozialgericht Kiel gab dem Eilantrag eines Vaters zum größten Teil statt, dessen Kinder ihn 55 Tage im Jahr besuchen.
Ein Vater der Leistungsberechtigter nach dem SGB II ist, hat zur Wahrnehmung des Umgangsrechts Anspruch auf die Übernahme der Fahrtkosten um seine Tochter an den Wocheneden abzuholen. Das Jobcenter muss einen Mehrbedarf gewähren.
Das Sozialgericht Dortmund hat im Falle eines Beziehers von Arbeitslosengeld II, dessen elfjährige Tochter jedes zweite Wochenende und die Hälfte der Schulferien mit ihm in seiner 40qm großen Wohnung verbringt entschieden, dass wenn ein langzeitarbeitsloser Vater das Umgangsrecht mit seinem[...]
Das Sozialgericht Fulda – S 10 AS 53/09 hat entschieden, dass ein Empfänger von Leistungen nach dem SGB II Anspruch auf zusätzlichen Wohnraum haben kann, wenn er nach der Trennung und dem Auszug des Ehepartners und der gemeinsamen Kinder weiterhin[...]
Das Sozialgericht Fulda S 10 AS 53/09 hat entscheiden, dass ein Empfänger von Leistungen nach dem SGB II einen Anspruch auf zusätzlichen Wohnraum haben kann, wenn er nach der Trennung und dem Auszug des Ehepartners und der gemeinsamen Kinder weiterhin[...]