LSG Hessen: Kollege tot – Berufsgenossenschaft muss keine Hinterbliebenenrente zahlen
Das Landessozialgericht Hessen – L 3 U 9/07 – hat entschieden, dass wenn nicht zweifelsfrei feststeht, dass ein Versicherter zum Zeitpunkt eines tödlichen Unfalls einer versicherten Tätigkeit nachging, kein Anspruch auf Hinterbliebenenrente besteht.