Das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein – Urteil vom 27.09.2006 – 3 Sa 163/06 -hat entschieden, dass ein einmaliger Vorfall (Zeigen pornographischer Fotos und „Angebot“, solche Fotos von der belästigten Arbeitnehmerin anzufertigen) kann eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund nach Ansicht des Landesarbeitsgerichts[...]