ArbG Franfurt a.M.: Bei Kündigung wegen Unterschlagung muss Arbeitgeber Verdacht nachweisen
Das Arbeitsgericht Frankfurt am Main hat entschieden – 16 Ca 2995/06, dass wenn ein Unternehmen einem Arbeitnehmer wegen Unterschlagung fristlos kündigt, die Firma den Verdacht konkret nachweisen muss.