Eine Bewerbung bei einem anderen Unternehmen stellt keinen Kündigungsgrund dar
Nein, nur weil man sich bei einem anderen Unternehmen bewirbt darf man nicht gekündigt werden.
Rechtsanwalt Felsmann Anwalt in Kiel – Arbeitsrecht – Kündigungsschutz – Fachanwalt Sozialrecht
Nein, nur weil man sich bei einem anderen Unternehmen bewirbt darf man nicht gekündigt werden.
Das Landesarbeitsgericht Hamm – 8 Sa 68/06 – hat entschieden, dass eine im Altenheim beschäftigte Altenpflegerin auch bei Fehlen spezieller Hygienevorschriften gegen ihre arbeitsvertraglichen Pflichten verstößt , wenn sie auf dem Weg zur Pflegetätigkeit über den für Bewohner und Besucher[...]
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat seine Rechtsprechung zur Kündbarkeit von leistungsschwachen Arbeitnehmern fortgeführt – 2 AZR 536/06. Eine Arbeitnehmerin die bei einem Versandhandel beschäftigt war hatte drei mal so viele Fehler bei der Zusammenstellung der Kundenpakete gemacht wie Ihre Kollegen. Das[...]
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