Das Arbeitsgericht Hannover – 10 Ca 250/01 – hat entschieden, dass Datenmissbrauch in der Regel als eine schwerwiegende Vertragspflichtverletzung anzusehen ist, die die außerordentliche und fristlose Beendigung des Arbeitsverhältnisses ohne vorherige Abmahnung rechtfertigt. Wenn ein Arbeitnehmer sich widerrechtlich in den[...]