Arbeitsgericht Berlin – 58 Ga 6014/08 – lässt Streikmaßnahme ohne Einhaltung einer Vorlauffrist von 24 Stunden zu Das Arbeitsgericht Berlin hat am heutigen Tag eine einstweilige Verfügung aufgehoben, mit der der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) verboten worden war, Streikmaßnahmen bei der[...]