Das Sozialgericht Lüneburg – S 23 AS 1807/07 ER – beschlossen, dass sich für Alleinerziehende die angemessene Wohnfläche um 10 qm erhöht, da es bei Fällen von Alleinerziehenden von einem fiktiven weiteren Haushaltsmitglied auszugehen ist. Ein Parallelfall zum vorliegenden Fall[...]