Das Bundessozialgericht – B 14/11b AS 67/06 R – hat entschieden, dass Tilgungsleistungen auf ein Darlehen, das für den Erwerb einer selbst genutzten Eigentumswohnung aufgenommen können durch die ARGE übernommen werden, wenn der Hilfebedürftige ohne die Übernahme von Tilgungsraten gezwungen[...]