Die Frau sei mit einem Stundenlohn von 5,20 Euro unangemessen niedrig vergütet worden, entschied das Gericht. Dieser Betrag leige um ca. 50 % unter dem Tariflohn. Nach Auffassung des Gerichts liegt der angemessene Lohn zwischen zwischen 7,90 und 8,20 Euro. Dieser ist nun nachzahlen.
Die ver.di Geschäftsführerin des Bezirks Mülheim-Oberhausen, Henrike Greven, äußerte sich erfreut über das Urteil. «Das Gericht ist unserer Argumentation gefolgt, dass es sich bei den auffällig niedrigen Entlohnungen bei Kik um eine sittenwidrige Entlohnung handelt», sagte Greven.
Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.
Hinweis:
Es steht zu erwarten, dass Kik in die Berufung geht. Die Arbeitsgericht in Schleswig Holstein haben – im Fall einer auszubildenden zur Krankenpflegerin allerdings schon genau so entschieden und bei der Urteilsbegründung auf den großen Unterschied zum Tariflohn verwiesen.
Wenn Sie Zweifel an ihrer Lohnhöhe haben lassen Sie sich anwaltlich beraten.
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