Über das dort zitierte Urteil des LAG Bremen hatte ich bereits berichtet.
Professor Peter Schüren von der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster sagte zu dem Thema:
„Das hat böse Konsequenzen. Denn wer sittenwidrig vergütet, dessen Vergütungsregelung ist unwirksam. Und er schuldet die übliche Vergütung. Die hat er dann nicht bezahlt und damit hat er seine Arbeitnehmer um ihren ihnen zustehenden Lohn geprellt.“
Bemerkenswert war jedoch, dass ihn dem Beitrag die betroffenen Mitarbeiter zu Worte kamen. Diese sind nach der Zustellung des Urteils ihren Job los – obwohl das Urteil noch nicht rechtskräftig ist.
Jetzt sind neben den Gewerkschaften die Einzelhändler gefragt.
Erika Ritter von Ver.di Berlin-Brandenburg hat in der Sendung bereits zugesagt sich um das zunehmende Problem des Lohndumpings zu kümmern auch wenn ein großer Teil der so beschäftigten nicht Gewerkschaftsmitglieder sind.
Die Einzelhändler sollten überlegen ob sie von Unternehmen die Ihre Arbeitnehmer zu solchen Bedingungen beschäftigen Arbeitnehmer ausleihen.
Ihre Meinung zu...