Fristgemäße Kündigung wegen Verweigerung alkoholische Getränke aus Glaubensgünden einzuräumen wirksam
Erstellt von RA-Felsmann am 6. April 2009
Das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein – 5 Sa 270/08 – hat entschieden, dass ein muslimischer Arbeitnehmer, der sich aus Glaubensgründen weigert alkoholische Getränke in einem Warenhaus einzuräumen zwar nicht fristlos, wohl aber fristgemäß gekündigt werden kann. Zum vollständigen Artikel »
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