Das Sozialgericht Schleswig – S 7 AS 317/08 ER – hat eine Entscheidung darüber getroffen unter welchen Voraussetzungen E-Bay-Verkäufe für Bezieher von Hartz IV Einkommen sind. Der Tenor der Entscheidung lautet: Wenn lediglich Haushaltsgegenstände verkauft werden sind die Erlöse nicht[...]