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Keine Kürzung bei schlechter Belehrung von Hartz IV Empfängern

Erstellt von RA-Felsmann am 3. Februar 2010

Hartz-IV-Empfängern dürfen bei Pflichtverstößen Leistungen nur gekürzt werden, wenn sie zuvor konkret über die Folgen von Verstößen belehrt wurden. Dies hat das Sozialgericht Dortmund laut einer Mitteilung vom Dienstag in einem entschieden (Beschluss vom 5. Januar 2010, Az.: S 22 AS 369/09 ER). Zum vollständigen Artikel »

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