Erstellt von RA-Felsmann am 4. März 2010
Das Sozialgericht Berlin – S 37 AS 14128/09 – hat entschieden, dass allein der Umstand längerer Arbeitslosigkeit nicht zur Vermittlung in eine Arbeitsgelegenheit berechtigt. Voraussetzung ist, dass durch die Arbeitsgelegenheit (AGH) der Einstieg in eine reguläre Arbeit verbessert werden kann. Keinesfalls dürften Arbeitsgelegenheiten zur Ermittlung von Schwarzarbeit oder zur Prüfung der Arbeitsbereitschaft eingesetzt werden. Die Vermittlung in eine Arbeitsgelegenheit zur Abschreckung und Disziplinierung stelle einen Missbrauch dieses für Menschen mit besonderen Vermittlungshemmnissen vorgesehenen Förderinstruments dar. Daher war im hier entschiedenen Fall eine Sanktion wegen Nichtaufnahme der Arbeit rechtswidrig.
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Erstellt von RA-Felsmann am 19. Februar 2010
Das Bundessozialgericht – B 14 AS 53/08 R – hat entschieden, dass die Absenkung des Arbeitslosengeldes II bei Weigerung, einen “Ein-Euro-Job” auszuführen, nur zulässig ist wenn vorher eine ordnungsgemäße Belehrung über die Rechtsfolgen einer Pflichtverletzung durchgeführt wurde.
Daran mangelt aber ganz häufig. Wenn bei Ihnen eine Sanktion durchgeführt wurde obwohl Sei nicht ordnungsgemäß über die Folgen belehrt wurden lassen Sie sich anwaltlich beraten.
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Erstellt von RA-Felsmann am 3. Februar 2010
Hartz-IV-Empfängern dürfen bei Pflichtverstößen Leistungen nur gekürzt werden, wenn sie zuvor konkret über die Folgen von Verstößen belehrt wurden. Dies hat das Sozialgericht Dortmund laut einer Mitteilung vom Dienstag in einem Eilverfahren entschieden (Beschluss vom 5. Januar 2010, Az.: S 22 AS 369/09 ER). Zum vollständigen Artikel »
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Erstellt von RA-Felsmann am 25. Dezember 2009
Das Sozialgericht Kiel – S 31 AS 91/09 ER – hat in einem von mir vertretenen Fall im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes beschlossen, dass sich ein Sachbearbeiter vor der Erstellung einer Rechtsfolgenbelehrung mit der Akte des einzelnen Zu-Belehrenden auseinander setzen muss um die für den einzelnen richtige Rechtsfolgenbelehrung zu erstellen. Das Überreichen eines Formblatts oder die formelhafte Wiederholung des Gesetzestextes reichen nicht aus.
Das heißt wenn die Rechtsfolgenbelehrung – wie typischer Weise in einer Eingliederungsvereinbarung (EGV) – nicht individuell gestaltet ist, ist die drauf gestützte Sanktion rechtswidrig. Damit dürften die meisten Sanktionen die vom Jobcenter Kiel verhängt worden sind rechtswidrig sein.
Die Folge ist das die ARGE – wenn die Sanktion schon durchgeführt wird – das einbehaltene Geld wieder zurückzahlen muss.
Wehren Sie sich und lassen Sie sich beraten!
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Erstellt von RA-Felsmann am 18. Dezember 2009
Der 4. Senat des Bundessozialgerichts hat entschieden, dass es keine Sanktion bei Ablehnung einer Eingliederungsmaßnahme ohne Eingliederungsvereinbarung geben darf. Im Verfahren B 4 AS 20/09 R hat es dazu festgestellt, dass die Nichtteilnahme an einer Maßnahme der Eignungsfeststellung/Trainingsmaßnahme nur dann zu einer Absenkung des Arbeitslosengelds II führt, wenn zuvor eine Eingliederungsvereinbarung zwischen dem Grundsicherungsträger und dem Hilfebedürftigen geschlossen worden ist.
Also wehren gegen eine Sanktion kann sich lohnen – lassen Sie sich beraten!
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Erstellt von RA-Felsmann am 5. Oktober 2009
Das Sozialgericht Detmold - S 18 (11,23) AS 212/07 hat entschieden, dass für die Rechtmäßigkeit eines Sanktionsbescheides der 60 % der Regelleistung kürzt weil der betreffende einen Ein-Euro-Job nicht angenommen hat erforderlich ist, dass der Hilfebedürftige einen konkreten Job angeboten bekommt. Ein allgemeines Angebot reicht nicht aus. Zum vollständigen Artikel »
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