Erstellt von RA-Felsmann am 11. Februar 2009
Das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz – L 3 AS 118/07 – hat entschieden, dass die nach einer Gehaltsumwandlung durch den Arbeitgeber im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung an eine Pensionskasse geleisteten Zahlungen kein zu berücksichtigendes Einkommen sind und mindern daher nicht die Hilfebedürftigkeit eines Empfängers von Arbeitslosengeld II. Zum vollständigen Artikel »
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Erstellt von RA-Felsmann am 10. Februar 2009
Das Landessozialgericht Nordrhein Westfalen – L 7 AS 62/08 – hat entscheiden, dass wenn ein Verwandter einem Hartz-IV-Empfänger eindeutig ein zinsloses Darlehen gewährt, darf dieser Betrag nicht auf die Grundsicherungsleistungen angerechnet werden. Der Darlehnsvertrag braucht dafür nicht unbedingt genauso dokumentiert zu sein, wie dies unter fremden Dritten üblich wäre. Zum vollständigen Artikel »
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Erstellt von RA-Felsmann am 8. Januar 2009
Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg – L 14 AS 1171/07 – hat entschieden, dass ein Bildungskredit als Darlehn kein Einkommen für Empfänger von Arbeitslosengeld II darstellt.
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Erstellt von RA-Felsmann am 1. Oktober 2008
Das Bundessozialgericht -B 4 AS 19/07 R – hat entschieden, dass eine Eigenheimzulage auch wenn sie zur unmittelbaren Bezahlung von Handwerkern oder zum Kauf von Baumaterial benutzt wird kein Einkommen im Sinne des SGB II ist.
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Erstellt von RA-Felsmann am 23. Juli 2008
Das Sozialgericht Dresden – S 21 AS 1805/08 ER -hat entschieden, dass ein „Hartz IV”-Empfänger sich steuerfreies Verpflegungsgeld nicht als Einkommen anrechnen lassen muss. Verpflegungsmehraufwendungen, die steuerfrei vom Arbeitgeber gezahlt werden, sind auf das Arbeitslosengeld II nicht als Einkommen anrechenbar. Denn sie dienen dazu, den Mehraufwand für die Ernährung bei Ortsabwesenheit auszugleichen.
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Erstellt von RA-Felsmann am 3. Juli 2008
Das Sozialgericht Lüneburg – S 25 AS 1715/07 ER – hat entschieden, dass eine Berücksichtigung freier Verpflegung während stationärer Aufenthalte weder durch eine Kürzung des Regelbedarfes noch durch eine Einkommensanrechnung auf die Regelleistung rechtlich zulässig ist, so dass eine Anspruchsminderung insoweit ausgeschlossen ist.
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