Das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz – L 3 AS 118/07 – hat entschieden, dass die nach einer Gehaltsumwandlung durch den Arbeitgeber im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung an eine Pensionskasse geleisteten Zahlungen kein zu berücksichtigendes Einkommen sind und mindern daher nicht die Hilfebedürftigkeit[...]