Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung sind bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes II nicht als Einkommen zu berücksichtigen
Das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz – L 3 AS 118/07 – hat entschieden, dass die nach einer Gehaltsumwandlung durch den Arbeitgeber im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung an eine Pensionskasse geleisteten Zahlungen kein zu berücksichtigendes Einkommen sind und mindern daher nicht die Hilfebedürftigkeit[...]