Hartz 4 Empfänger in Kiel jetzt Miethöhe überprüfen lassen
Erstellt von RA-Felsmann am 29. März 2009
Das Jobcenter in Kiel hat über Jahre die falschen Mietobergrenzen berechnet. So wurden z.B. für einen Ein-Personen-Haushalt der in in einer Wohnung die ein älteres Baujahr als 1976 hat lediglich 273,00 Euro gewährt. Wenn Sie in Kiel im Arbeitslossengeld II Bezug sind und von der ARGE nicht die volle Miete übernommen wurde sollten Sie Ihre Bescheide für die Vergangenheit überprüfen lassen.
Lassen Sie sich aber vorher beraten. Für Empfänger von ALG II wird die Beratung bei einem Anwalt durch Beratungshilfe gedeckt. Das heißt die Beratung ist – wenn man sich vorher beim Amtsgericht einen Beratungshilfeschein geholt hat kostenfrei.
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