Erstellt von RA-Felsmann am 7. September 2008
Das Arbeitsgericht Naumburg - 1 Ca 956/07 - hat entschieden, dass eine außerordentliche Kündigung des Arbeitgebers wegen lang anhaltender Alkoholsucht des Arbeitnehmers nach den Grundsätzen der krankheitsbedingten Kündigung nur in eng begrenzten Ausnahmefällen möglich ist. Dabei habe der Arbeitgeber auch die Regelung des § 84 Abs 2 SGB 9 (Betriebliches Eingliederungsmanagement) als Ausprägung des das Kündigungsrecht beherrschenden Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes zu beachten. Wenn der Arbeitgeber kein betriebliches Eingliederungsmanagement durchführt, erhöhe sich seine Darlegungs- und Beweislast für die fehlende anderweitige Beschäftigungsmöglichkeit.
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Erstellt von RA-Felsmann am 28. Mai 2008
Das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein - 2 Sa 11/08 hatte in einem Fall zu entscheiden, bei dem es darum ging, dass ein Arbeitnehmer krankheitsbedingt gekündigt worden war. Der Arbeitnehmer war 14 Monate Arbeitunfähig. Dies reichte für eine negative Gesundheitsprognose. Der Arbeitnehmer konnte die behauptete Mobbing - Situation nicht beweisen. Daher hat das Landesarbeitsgericht die Kündigungsschutzklage abgewiesen.
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Erstellt von RA-Felsmann am 14. Januar 2008
Das Landesarbeitsgericht Thüringen hat Entschieden - 5 Ta 55/07, dass eine Kündigung gegen Treu und Glauben verstößt, wenn der Arbeitgeber eine Kündigung lediglich zu dem Zweck ausspricht, den Arbeitnehmer wegen des Eintritts einer Erkrankung zu sanktionieren. Auch wenn die sechsmonatige Frist des KSchG (Probezeit) noch nicht abgelaufen ist kann ein Arbeitnehmer nach „Treu und Glauben” vor einer Kündigung geschützt sein.
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