LAG SH: Strenge Anforderungen an die Darlegungs- und Beweislast des Arbeitnehmers bei Überstundenvergütung
Erstellt von RA-Felsmann am 21. Januar 2008
Das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein – 6 Sa 492/06 – hat enstscheiden, dass wenn ein Arbeitnehmer nach dem Ausscheiden aus dem Betrieb Überstundenvergütung geltend macht hohe Anforderungen an die Darlegungs- und Beweislast zu stellen sind.
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