VG Bremen: ARGE muss gesammte Kosten einer Klassenfahrt tragen
Erstellt von RA-Felsmann am 24. März 2008
Die 8. Kammer für Sozialgerichtssachen – S8 K 774/07 – des Verwaltungsgerichts Bremen hat entschieden, dass die Grundsicherungsträger die gesamten Kosten einer Klassenfahrt zahlen müssen, da die kosten für eine Klassenfahrt nicht im Regelsatz enthalten sind.
Tags: Arbeitslosengeld, Klassenfahrt, Regelsatz, SozialrechtAbgelegt unter Sozialrecht | Keine Kommentare »


