Dem kann ich mich nur anschließen und habe das per Voting auch getan. Was die Berliner Senatsverwaltung da „ermittelt“ haben will entspricht schon von den Preisen her nicht der Realität.
Zum einen wie sieht es mit dem Satz für Kinder aus – der ja bekanntermaßen deutlich geringer ist. Zum anderen leben auch genug Menschen in Bedarfsgemeinschaften – da gibt es lediglich 311 Euro pro Person. Ist es wirklich 1/3 billiger für zwei Personen einzukaufen?
Zudem geht der Vorschlag von der These aus, dass dem durchschnittlichen Hartz IV Bezieher der volle Regelsatz auch ausgezahlt wird. Das ist aber – wie ich in der täglichen Beratungspraxis sehe beileibe nicht immer der Fall.
Es fängt mit den pauschalierten Heizkosten in Höhe von 5,00 Euro im Monat an und geht mit anderen Dingen weiter.
Viele Bezieher von Grundsicherungsleistungen werden derzeit gezwungen wegen der zu niedrig festgesetzten Mietobergrenzen Belege beizubringen, dass Sie sich um günstigeren Wohnraum bemühen. Der Grundsicherungsträger zahlt aber die Fahrtkosten und Kopierkosten nicht. Das bleibt am Hilfebedürftigen hängen. Dieser ist auch noch gezwungen eine Kopie zu machen, damit er im Streitfall belegen kann, dass er auch fleißig Belege gesammelt hat. Einer meiner Mandanten hat die Nachweise inzwischen zum zweiten Mal eingereicht, da die ersten Belege im Amt unauffindbar waren. Es lebe er Eingangsstempel auf der Kopie!
Im Regelsatz sind ca. 20,00 Euro für Strom enthalten. Die Berechnungsgrundlage hierfür ist inzwischen wie alt? Seit dem sind die Energiekosten um mehr als 1/3 gestiegen.
Ich könnte mit einzelnen Beispielen so weiter machen … aber nun reichts erst mal.
Ich verweise noch auf einen Interessanten Artikel zum Thema Regelsatzhöhe bei Tacheles, sowie auf den Artikel in der Welt mit dem hübschen Bild des Plans.
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