Erstellt von RA-Felsmann am 3. Februar 2010
Hartz-IV-Empfängern dürfen bei Pflichtverstößen Leistungen nur gekürzt werden, wenn sie zuvor konkret über die Folgen von Verstößen belehrt wurden. Dies hat das Sozialgericht Dortmund laut einer Mitteilung vom Dienstag in einem Eilverfahren entschieden (Beschluss vom 5. Januar 2010, Az.: S 22 AS 369/09 ER). Zum vollständigen Artikel »
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Erstellt von RA-Felsmann am 25. Januar 2010
Das Sozialgericht Berlin – S 37 AS 19402/08 ER – hat beschlossen, dass ein Empfänger von Arbeitslosengeld II nicht verpflichtet ist sinnlose Bewerbungsbemühungen nachzuweisen. Das Sozialgericht hat zudem darauf hingewiesen, dass es Widersprüchlich und daher rechtswidrig ist, wenn die ARGE auf der einen Seite dem Arbeitslosen durch das Angebot einer Arbeitsgelegenheit bescheinigt wird, dass eine Erwerbstätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt “in absehbarer Zeit nicht möglich ist” (§ 2 Abs. 1 Satz 3 SGB II) auf der anderen Seite aber fünf bis zehn Bewerbungen verlangt.
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Erstellt von RA-Felsmann am 25. Dezember 2009
Das Sozialgericht Kiel – S 31 AS 91/09 ER – hat in einem von mir vertretenen Fall im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes beschlossen, dass sich ein Sachbearbeiter vor der Erstellung einer Rechtsfolgenbelehrung mit der Akte des einzelnen Zu-Belehrenden auseinander setzen muss um die für den einzelnen richtige Rechtsfolgenbelehrung zu erstellen. Das Überreichen eines Formblatts oder die formelhafte Wiederholung des Gesetzestextes reichen nicht aus.
Das heißt wenn die Rechtsfolgenbelehrung – wie typischer Weise in einer Eingliederungsvereinbarung (EGV) – nicht individuell gestaltet ist, ist die drauf gestützte Sanktion rechtswidrig. Damit dürften die meisten Sanktionen die vom Jobcenter Kiel verhängt worden sind rechtswidrig sein.
Die Folge ist das die ARGE – wenn die Sanktion schon durchgeführt wird – das einbehaltene Geld wieder zurückzahlen muss.
Wehren Sie sich und lassen Sie sich beraten!
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Erstellt von RA-Felsmann am 18. Dezember 2009
Der 4. Senat des Bundessozialgerichts hat entschieden, dass es keine Sanktion bei Ablehnung einer Eingliederungsmaßnahme ohne Eingliederungsvereinbarung geben darf. Im Verfahren B 4 AS 20/09 R hat es dazu festgestellt, dass die Nichtteilnahme an einer Maßnahme der Eignungsfeststellung/Trainingsmaßnahme nur dann zu einer Absenkung des Arbeitslosengelds II führt, wenn zuvor eine Eingliederungsvereinbarung zwischen dem Grundsicherungsträger und dem Hilfebedürftigen geschlossen worden ist.
Also wehren gegen eine Sanktion kann sich lohnen – lassen Sie sich beraten!
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Erstellt von RA-Felsmann am 16. November 2009
Das Landessozialgericht NRW – L 7 B 211/09 AS ER – hat entschieden, dass es nicht zulässig ist die Leistungen nach dem SGB II zu sanktionieren ohne im Rahmen des Existenzminimums über Sachleistungen wie zum Beispiel Lebensmittelgutscheine zu entscheiden. Dazu muss der betreffende angehört werden.
Wenn Sie eine Sanktion um die volle Regelleistung erhalten haben – und nicht zur gleichen Zeit eine Entscheidung über Lebensmittelgutscheine sollten Sie gegen die Entscheidung vorgehen. Lassen Sie sich beraten. Zum vollständigen Artikel »
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Erstellt von RA-Felsmann am 5. Oktober 2009
Das Sozialgericht Detmold - S 18 (11,23) AS 212/07 hat entschieden, dass für die Rechtmäßigkeit eines Sanktionsbescheides der 60 % der Regelleistung kürzt weil der betreffende einen Ein-Euro-Job nicht angenommen hat erforderlich ist, dass der Hilfebedürftige einen konkreten Job angeboten bekommt. Ein allgemeines Angebot reicht nicht aus. Zum vollständigen Artikel »
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