Erstellt von RA-Felsmann am 12. Oktober 2009
Das Sozialgericht Dresden – S 34 AS 634/08 – hat entschieden, dass eine ARGE Betriebskostennachzahlung nicht mit dem Argument pauschal verweigern darf, dass Warmwasserkosten nicht übernommen werden. Vielmehr dürfen nur die reinen Energiekosten für die Warmwassererwärmung von dem Erstattungsbetrag abgezogen werden. Zum vollständigen Artikel »
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Warmwasserkosten
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Erstellt von RA-Felsmann am 2. Juni 2008
Das Bundessozialgericht – B 14/11b AS 15/07 R – hat eine Entscheidung zu den Warmwasserkosten im Rahmen von Arbeitslosengeld II getroffen. So sind Warmwasserkosten im Regelsatz von 345,- Euro (Regelsatz-West) in Höhe von 6,22 Euro enthalten. Der Überschießende Betrag muss daher von der ARGE übernommen werden. Das Bundessozialgericht hat eine Tabelle veröffentlicht aus der man ablesen hoch die Warmwasserkosten im Einzelfall maximal seien dürfen.
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