Erstellt von RA-Felsmann am 27. April 2011
Das Landessozialgericht Baden-Württemberg (L 12 AS 2404/08 - vom 25.03.2011) hat entschieden, dass die Kosten die ein Leistungsberechtigter SGB II Empfänger zum Betrieb einer Heizungsanlage benötigt Kosten der Unterkunft und Heizung im Sinne von § 22 Abs. 1, Satz 1 SGB II sind. es ergebe sich aus § 20 Abs. 1 SGB II, dass die Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhalts auch die Haushaltsenergie ohne die auf die Heizung entfallenden Anteile umfasst.
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Erstellt von RA-Felsmann am 12. Oktober 2009
Das Sozialgericht Dresden – S 34 AS 634/08 – hat entschieden, dass eine ARGE Betriebskostennachzahlung nicht mit dem Argument pauschal verweigern darf, dass Warmwasserkosten nicht übernommen werden. Vielmehr dürfen nur die reinen Energiekosten für die Warmwassererwärmung von dem Erstattungsbetrag abgezogen werden. Zum vollständigen Artikel »
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Erstellt von RA-Felsmann am 2. Juni 2008
Das Bundessozialgericht – B 14/11b AS 15/07 R – hat eine Entscheidung zu den Warmwasserkosten im Rahmen von Arbeitslosengeld II getroffen. So sind Warmwasserkosten im Regelsatz von 345,- Euro (Regelsatz-West) in Höhe von 6,22 Euro enthalten. Der Überschießende Betrag muss daher von der ARGE übernommen werden. Das Bundessozialgericht hat eine Tabelle veröffentlicht aus der man ablesen hoch die Warmwasserkosten im Einzelfall maximal seien dürfen.
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