VG Bremen: Keine Absenkung der Leistungen wegen Aufgabe eines Ein- Euro- Jobs
Das Verwaltungsgericht der Freien Hansestadt Bremen – S3 V 1605/08 hat beschlossen, dass ein Ein-Euro-Jobber der bei der Arbeit gemobbt wird seinen Job aufgeben darf ohne, dass der Grundsicherungsträger die Leistung kürzen darf.