Übernahme angemessener Bestattungskosten durch den Sozialhilfeträger

Das Bundessozialgericht hat – B 8 SO 20/10 R– entschieden, dass erforderliche Be­stattungskosten durch den Sozialhilfeträger nicht nach Maßgabe pauschal ermittelter Vergütungssätze zu übernehmen sind, sondern dass die Angemessenheit der einzelnen geltend gemachten Kosten sowie des Gesamtpakets zu ermitteln sind.[...]

Chance für befristet eingestellte ARGE Mitarbeiter

Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 17. März 2010 – 7 AZR 843/08 entschieden, das ein großer Teil der Befristungen in Arbeitsverträgen von ARGE Mitarbeitern unwirksam sind. Die Bundesagentur durfte die Befristung lediglich auf den Hauhaltsplan sein nicht zulässig.


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