SG Duisburg: Umzugsbeihilfe bei Auszug wegen Ausbildungsbeginn
Das Sozialgericht Duisburg – S 12 AL 44/08 – hat entschieden, dass ein Kind, das zum Ausbildungsbeginn aus der elterlichen Wohnung ausziehen will Anspruch auf Umzugskostenbeihilfe hat.
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Das Sozialgericht Duisburg – S 12 AL 44/08 – hat entschieden, dass ein Kind, das zum Ausbildungsbeginn aus der elterlichen Wohnung ausziehen will Anspruch auf Umzugskostenbeihilfe hat.
Das Hessische Landessozialgericht hat mit Beschluss vom 16.01.2008 – L 9 SO 121/07 ER festgestellt, dass Grundsicherungsträger (ARGE, Jobcenter oder Sozialamt) sich gewährte Darlehen für Mietkaution und Umzugskosten nicht über die Kürzung der laufenden Sozialhilfe von Arbeitslosen zurückholen dürfen.
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