Erstellt von RA-Felsmann am 7. Mai 2010
Unter welchen Voraussetzungen und in welcher Höhe sind Umzugskosten vom Grundsicherungsträger zu übernehmen? Mit dieser Frage hat sich das Bundesozialgericht in dem Verfahren B 14 AS 7/09 R zu beschäftigen.
Das Bundessozialgericht hat zwei wichtige Fragen etnschieden:
1. Ein Umzug der erfolgt weil der Grundsicherungsträger wegen einer zu hohen Miete den Hartz 4 Empfänger aufgefodert hat unzuziehen ist nicht zwisngend von einer Zustimmung des Grundsicheurngsträgers abhängig.
2. Ein Empfänger von Arbeitslosengeld 2 muss – wenn nicht Krankheit, Behinderung oder ähnliches vorliegen – seinen Umzug selbst durchführen. Abhängig von der Art des Umzuges sind aber ein Mietwaagen und ggf. auch kosten für Helfer übernahmefähig.
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Hartz IV,
Sozialrecht,
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Erstellt von RA-Felsmann am 8. April 2010
Das Landessozialgericht Hamburg – L 5 AS 9/07 – hat entschieden, dass die Kosten der Haushaltsenergie dann zu den Kosten der Unterkunft eines Hartz 4 Empfängers gehören, wenn im Mietvertrag eine Vereinbarung über eine pauschale Begleichung der Kosten der Haushaltsenergie vorhanden ist und die Wohnung ohne diese Regelung nicht anmietbar war und die Kosten angemessen sind.
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Arbeitslosengeld,
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Sozialrecht
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Erstellt von RA-Felsmann am 24. Februar 2010
Das Sozialgericht Fulda - S 10 AS 53/09 hat entschieden, dass ein Empfänger von Leistungen nach dem SGB II Anspruch auf zusätzlichen Wohnraum haben kann, wenn er nach der Trennung und dem Auszug des Ehepartners und der gemeinsamen Kinder weiterhin in der bisherigen Wohnung lebt und dort sein Umgangsrecht ausübt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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Umgangsrecht
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Erstellt von RA-Felsmann am 23. Februar 2010
Der 6. Senat des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgerichts – L 6 AS 24/09 hat entschieden, dass Darlehensraten für Mietkautionen nicht von Hartz – IV – Leistungen abgezogen werden dürfen. Die Einbehaltung monatlicher Darlehensrückzahlungsraten für eine Mietkaution könne nicht auf §§ 23, 43 SGB II SGB II gestützt werden. Die einzelnen Kammern beim Landessozialgericht Schleswig sind sich aber noch uneins – einige Kammern entscheiden (immer noch) anders. Die Revision ist daher zugelassen worden.
Das Gericht hat seine Entscheidung im wesentlichen wie folgt begründet (bearbeitet und gekürzt): Zum vollständigen Artikel »
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Erstellt von RA-Felsmann am 21. Februar 2010
Das Sozialgericht Fulda S 10 AS 53/09 hat entscheiden, dass ein Empfänger von Leistungen nach dem SGB II einen Anspruch auf zusätzlichen Wohnraum haben kann, wenn er nach der Trennung und dem Auszug des Ehepartners und der gemeinsamen Kinder weiterhin in der bisherigen Wohnung lebt und dort sein Umgangsrecht ausübt.
Es begründete seine Entscheidung damit, dass die verwandtschaftlichen Beziehungen nicht ungehindert aufrecht erhalten werden könnten, wenn die Kinder ihre Aufenthalte in beengten Wohnverhältnissen verbringen müssten.
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Erstellt von RA-Felsmann am 18. Februar 2010
Das Sächsische Landessozialgerichts hat - L 3 AS 188/08- entschieden, dass die Beriebskostennachzahlungen durch den SGB II-Leistungsträger für eine früher bewohnte Wohnung zu übernehmen sind. Es handele sich um tatsächliche Aufwendungen zur Deckung der Kosten der Unterkunft. Auch wenn diese aus einem früheren Mietverhältnis stammen würden diese Kosten aktuelle auftreten und seine daher zu übernehmen. Zum vollständigen Artikel »
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- Kosten der Unterkunft,
Hartz IV,
Mietschulden,
Sozialrecht
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