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Rechtsanwalt Felsmann Anwalt in Kiel – Arbeitsrecht – Sozialrecht – Strafrecht

BSG: Verpflegung, die eine Bezieherin von Arbeitslosengeld II im Haushalt der Eltern erhält ist kein Einkommen

Erstellt von RA-Felsmann am 20. Juni 2008

Das Bundessozialgericht – B 14 AS 46/07 R – hat entschieden, dass bei - Beziehern, die in bei Ihren Eltern leben und dort auch zu Essen bekommen diese Verpflegung nicht als bei der Bedarfsberechnung zu berücksichtigen ist.

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BSG: Krankenhausessen ist keine Einnahme für Bezieher von Arbeitslosengeld II

Erstellt von RA-Felsmann am 19. Juni 2008

Das Bundessozialgericht hat entschieden – B 14 AS 22/07 R , dass wenn ein Hartz-IV-Empfänger im Krankenhaus ist die nicht berechtigt ist das II um den Verpflegungssatz zu kürzen. Das BSG begründete die Entscheidung damit, dass das II eine pauschale Leistung ist, die einer individuellen Bedarfsermittlung nicht zugängig ist.

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SG Schleswig: Ungedeckte Unterkunftskosten eines Azubis im SGB II

Erstellt von RA-Felsmann am 15. Juni 2008

Das Sozialgericht Schleswig – S 3 AS 213/08 ER – hat im Rahmen des einstweiligen Rechtschutzes entschieden, dass nach § 22 Abs 7 SGB II ein im Sinne der Norm einen Zuschuss zu seinen ungedeckten angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung erhält. Ungedeckt sind dabei diese Kosten nur dann, wenn sie auch nach Berücksichtigung von und Vermögen des Auszubildenden ungedeckt sind. Dabei setzt § 22 Abs 7 S 1 SGB II eine vollständige Bedürftigkeitsprüfung nach §§ 9, 11, 12 SGB II voraus, bei der das dem Auszubildenden zur Verfügung stehende als dessen zu berücksichtigen ist.

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BSG: Keine Berücksichtigung von Einkommen ohne eigene Arbeit

Erstellt von RA-Felsmann am 23. März 2008

Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass keine das des Sozialhilfebeziehers mindernde Berücksichtigung von Kfz-Steuern und Beiträgen zur Kfz-Versicherung des Ehemannes als Halter des Pkw stattfindet. Das heißt solange der Hilfebedürftige nicht selbst – sondern lediglich sein Ehepartner – arbeitet wird die KFZ-Versicherung nicht als einkommensmindernd berücksichtigt.

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