Erstellt von RA-Felsmann am 10. Februar 2010
Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 09.02.2010 die Regelsätze für Erwachsene und Kinder – wie gestern berichtet – für verfassungswidrig erklärt. (1 BvL 1/09)
Die Überprüfungsanträge die im Bezug auf die Regelleistung gestellt wurden werden allerdings, da das Bundesverfassungsgericht keine Rückwirkung angeordnet hat abschlägig beschieden werden. (vgl. Absatz 219)
Das Verfassungsgericht hat das Urteil für so wichtig gehalten, dass es sogar eine Pressemitteilung in englischer Sprache herausgegeben hat:
Standard benefits paid according to the Second Book of the Code of Social Law (”Hartz IV legislation”) not constitutional
Aber zurück zum Thema:
Was hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass eine Erweiterung / Verbesserung für die Empfänger von Leistungen nach dem SGB II darstellt?
Das wichtigste ist nach meiner Auffassung, dass – auch für die Zeit bis zum 31.12.2010 – ein Anspruch auf “besonderen Bedarf” besteht. (vgl. Absatz 220 und 204 ff.)
In Absatz 204 heist es:
Es ist mit Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG zudem unvereinbar, dass im Sozialgesetzbuch Zweites Buch eine Regelung fehlt, die einen Anspruch auf Leistungen zur Sicherstellung eines zur Deckung des menschenwürdigen Existenzminimums unabweisbaren, laufenden, nicht nur einmaligen, besonderen Bedarfs vorsieht. Ein solcher ist für denjenigen Bedarf erforderlich, der nicht schon von den §§ 20 ff. SGB II abgedeckt wird, weil die Einkommens- und Verbrauchsstatistik, auf der die Regelleistung beruht, allein den Durchschnittsbedarf in üblichen Bedarfssituationen widerspiegelt, nicht aber einen darüber hinausgehenden, besonderen Bedarf aufgrund atypischer Bedarfslagen.
Das geht in die gleiche Richtung wie die Regelung des § 73 SGB XII. Über diesen Paragraphen waren auch jetzt schon einige atypische Bedarfe abgedeckt worden.
Man darf demnach gespannt sein wie die ARGE`n und die Sozialgerichte mit der neuen vom Bundesverfassungsgericht geschaffenen Übergangsregelung umgehen werden.
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Erstellt von RA-Felsmann am 1. Dezember 2009
Das Sozialgericht Fulda – S 7 SO 52/08 – hat entschieden, dass Bezieher von SGB XII-Leistungen einen Anspruch auf Ausstattung mit einem TVGerät sowie einem geeigneten Empfangsgerät haben, wenn sie zuvor noch nicht über ein Fernsehgerät verfügten. Ein Fernseher gehöre zur Erstausstattung der Wohnung. Zum vollständigen Artikel »
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Erstellt von RA-Felsmann am 26. Februar 2009
Das Instanz Landessozialgericht Rheinland-Pfalz - L 3 AS 76/07 hat rechtskräftig entschieden, dass Hartz IV-Empfänger Anspruch auf Übernahme der Kosten für Schulbücher durch den Sozialhilfeträger haben. Die notwendigen Aufwendungen für Schulbücher sind durch den zuständigen Träger der Sozialhilfe als Hilfe in sonstigen Lebenslagen (§ 73 SGB XII) zu tragen. Zum vollständigen Artikel »
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Erstellt von RA-Felsmann am 27. Januar 2009
Der 14. Senat des Bundessozialgerichts hält § 28 Abs 1 Satz 3 Nr 1 SGB II, der die Regelleistung für Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres auf 60 vH der für alleinstehende Erwachsene maßgebenden Regelleistung festsetzt, für verfassungswidrig. Zum vollständigen Artikel »
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Erstellt von RA-Felsmann am 27. Januar 2009
Die Hartz IV-Regelleistungen decken nicht das soziokulturelle Existenzminimum von Familien und verstoßen daher gegen das Grundgesetz. Dies hat der 6. Senat des Hessischen Landessozialgerichts nach mündlicher Verhandlung am 29. Oktober 2008 festgestellt. Der ausführlich begründete Beschluss, das entsprechende Verfahren dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vorzulegen, liegt nun vor. Zum vollständigen Artikel »
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Erstellt von RA-Felsmann am 20. November 2008
Bei Stern-tv gab es gestern Abend einen Bericht über zwei Hartz IV Empfänger die ein Hartz IV konformes Kochbuch geschaffen haben, dass ich nicht vorenthalten möchte. In dem Beitrag wurde aber auch klar, dass Singles da keine Chance haben. Wenn ich richtig aufgepasst habe wurde aber für den Essensatz der REgelsatz für Singles zugrunde gelegt.
Dazu kommt, dass Jugendliche immer noch einen niedrigeren Satz haben zum Leben haben!
Ich habe schon über den Speiseplan des Berliner Finanzsenators Sarrazins berichtet.
Bei Tacheles hat sich jemand die Mühe gemacht und Herrn Sarrazins Hartz IV – Menü mal auf Plausibilität überprüft – und das Gramm für Gramm. Zum Artikel von Hella Hilgenberg.
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