BAG – Betriebsrat – Mitbestimmung bei Ein-Euro-Jobbern
Das Bundearbeitsgericht – Beschluss vom 2. Oktober 2007 – 1 ABR 60/06 – hat einem Betriebsrat Recht gegeben, der bei der Einstellung eines Ein-Euro-Jobbers mit angehört werden wollte.
Rechtsanwalt Felsmann Anwalt in Kiel – Arbeitsrecht – Kündigungsschutz – Fachanwalt Sozialrecht
Das Bundearbeitsgericht – Beschluss vom 2. Oktober 2007 – 1 ABR 60/06 – hat einem Betriebsrat Recht gegeben, der bei der Einstellung eines Ein-Euro-Jobbers mit angehört werden wollte.
Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden – Urteil vom 25. Oktober 2007 – 6 AZR 662/06 -, dass ein Arbeitnehmer der sich während eines Kündigungsschutzprozesses selbständig macht kein Sonderkündigungsrecht hat und einem vertraglichen oder tarifvertraglichen Wettbewerbsverbot unterliegen kann.
Unter bestimmten Voraussetzungen genießen behinderte Arbeitnehmer einen erweiterten Kündigungsschutz. Zum einen muss ein Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 50 zum anderen muss die Dauer des Arbeitsverhältnisses ohne Unterbrechung länger als 6 Monate betragen haben.
Das Landesarbeitsgericht Schleswig Holstein – 1 Ta 236/07 – hat in einem Beschluss die Voraussetzungen für die Substantiierung des Vortrages eines Arbeitnehmers der Lohn aufgrund von Überstunden einklagt festgelegt.
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