Nachdem die Bezieher von Arbeitslosengeld II reihenweise vor dem Sozialgericht höhere Mietobergrenzen durchgesetzt haben lenkt das Jobcenter Kiel nun nach einem Ratsbeschluss ein. Derzeit werden folgende einheitliche Mietobergrenzen anerkannt (bis zu einer Entscheidung des Landessozialgerichts):
Das Jobcenter in Kiel hat über Jahre die falschen Mietobergrenzen berechnet. So wurden z.B. für einen Ein-Personen-Haushalt der in in einer Wohnung die ein älteres Baujahr als 1976 hat lediglich 273,00 Euro gewährt. Wenn Sie in Kiel im Arbeitslossengeld II[...]
Das Sozialgericht Düsseldorf – S 35 AS 59/07 – hat durch Gerichtsbescheid entschieden, dass eine negative Schufa-Auskunft einem Hilfebedürftigem im Einzelfall die Anmietung einer neuen Wohnung soweit erschwert, dass von der Behörde weiterhin die tatsächlichen Mietkosten zu übernehmen waren. Bei[...]
Das Sozialgericht Frankfurt – 48 AS 123/06 ER – hat entschieden, dass einem Hartz 4 Empfänger der von der ARGE falsch beraten wurde – Maklerkosten seien bei der Wohnungssuche nicht zu erstatten – zumindest vorläufig weiter die nicht angemessenen Kosten[...]
Das Sozialgericht Freiburg – S 2 AS 5218/07 – hat entschieden, dass bei Empfängern von Grundsicherungsleistungen die Mietkosten auch dann voll zu übernehmen sind, wenn der Arbeitslosengeld II Empfänger eine möblierte Wohnung anmietet oder angemietet hat.
Das Hessische Landessozialgericht – L 9 AS 91/08 B ER – hat entschieden, dass In Hessen die angemessene zu berücksichtige Wohnungsgröße für einen Arbeitslosengeld II Empfänger der in einer Wohngemeinschaft wohnt 36 qm ist.