Eine Sanktion wegen Pflichtverletzung im Falle einer Kündigung in der Probezeit darf nur dann ausgesprochen werden, wenn der Arbeitgeber für das Verhalten zuvor eine Abmahnung ausgesprochen hat. Das gebietet der Rechtsschutz im Sozialverfahren.
Darf jemand, der sich hartnäckig weigert an einer Maßnahme teilzunehmen, auf 100 % sanktioniert werden? Ich denke nein, da es sich nicht um eine wiederholte sondern um eine identische Pflichtverletzung handelt.
Nein, so geht's nicht: Zweimal für die dieselbe -verweigerte- Maßnahme zu sanktionieren. Hier muss der Einzelfall genau betrachtet werden.
Nach Auffassung des Hessischen Landesarbeitsgerichts – 6 Sa 384/08 – ist eine außerordentliche und hilfsweise ordentliche Kündigung unwirksam, wenn der Arbeitgeber nach substantiiertem Vortrag des Arbeitnehmers anderen Arbeitnehmern wegen gleichartiger Pflichtverletzung (Missbrauch Payback-Punkte) nicht gekündigt hat und Gründe für eine[...]
Das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein – 6 Sa 158/08 – hate über einen Fall zu entscheiden, bei dem es vorher schon eine berechtigte Abmahnung aus einem gleichartigen bereich gegeben hatte. Es hat dem Weiterbeschäftigungsinteresse des Arbeitnehmersden Vorzug eingeräumt.
Das Hessische Landesarbeitsgericht – 12 Sa 1288/07 – hat sich mit dem Haftungsmaßstab eines Arbeitnehmers bei von diesem verursachten Verkehrsunfall durch einen Rotlichtverstoß beschäftigt. Ein Arbeitnehmer, der ohne sorgfältige Prüfung der Verkehrssituation an einer Ampel losfährt, nachdem er durch ein[...]
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat entschieden – 2 AZR 965/06, daß eine außerordentliche Kündigung gerechtfertigt sein kann, wenn ein Arbeitnehmer, während er krankgeschrieben ist, einer anderweitigen Arbeit nachgeht. Die anderweitige Tätigkeit kann ein Hinweis darauf sein, dass der Arbeitnehmer die Krankheit[...]