Erstellt von RA-Felsmann am 17. Mai 2010
Das Schleswig Holsteinische Landessozialgericht hat im Rahmen einer einstweiligen Anordnung – L 11 B 41/10 AS ER – entschieden unter welchen Voraussetzungen die Zins- und Tilgungsraten für eine selbst genutzte Immobilie von einer ARGE zu übernehmen sind. Grundsätzlich seien Voraussetzung, dass der Hartz 4 – Empfänger sich vorher um die Aussetzung der Tilgungsraten bemüht habe.
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Erstellt von RA-Felsmann am 7. Mai 2010
Unter welchen Voraussetzungen und in welcher Höhe sind Umzugskosten vom Grundsicherungsträger zu übernehmen? Mit dieser Frage hat sich das Bundesozialgericht in dem Verfahren B 14 AS 7/09 R zu beschäftigen.
Das Bundessozialgericht hat zwei wichtige Fragen etnschieden:
1. Ein Umzug der erfolgt weil der Grundsicherungsträger wegen einer zu hohen Miete den Hartz 4 Empfänger aufgefodert hat unzuziehen ist nicht zwisngend von einer Zustimmung des Grundsicheurngsträgers abhängig.
2. Ein Empfänger von Arbeitslosengeld 2 muss – wenn nicht Krankheit, Behinderung oder ähnliches vorliegen – seinen Umzug selbst durchführen. Abhängig von der Art des Umzuges sind aber ein Mietwaagen und ggf. auch kosten für Helfer übernahmefähig.
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Erstellt von RA-Felsmann am 3. Mai 2010
Das Sozialgericht Detmold – S 12 AS 126/07 – hat erstmals Härtefallgrundsätze des Bundesverfasssungsgerichts umgesetzt. Es verurteilte die ARGE ab Februar 2010 zur Übernahme der Kosten von Schülermonatsfahrten. Die beiden Kläger – Mitglieder einer Hartz-IV-Bedarfsgemeinschaft – besuchten die gymnasiale Oberstufe einer ca. 4,8 km entfernten Gesamtschule.
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Erstellt von RA-Felsmann am 27. April 2010
Das Sozialgericht Potsdam – S 39 AS 3620/08 – hat entschieden, dass ein vom Arbeitgeber gewährter Verpflegungsmehraufwand für Fernkraftfahrer nicht als Einnahme im Sinne des SGB II zu werten ist. Der Kläger hatte das Geld im Rahmen seiner Fernfahrertätigkeit für Parkgebühren, Sanitärauslagen auf Raststätten sowie Verpflegung ausgeben. Alle diese Zahlungen sind als sogenannte zweckbestimmte Einnahmen nicht auf die SGB II Leistungen anzurechnen.
Tipp:
Wenn Sie ein Aufstocker oder eine Aufstockerin sind überprüfen Sie in Ihrer Lohnabrechnung ob Sie “steuerfreie Einnahmen” erhalten. Dies sind normalerweise die sogenannten zweckbestimmten Einnahmen wie zum Beispiel die Auslöse in der Bauwirtschaft. Der Arbeitgeber kann hier auch die Fahrtkosten oder Unterbringungskosten (Hotel/Pension) eintragen wenn Sie “auf Montage” sind eintragen. Wenn diese Zahlungen von der ARGE als Einkommen angerechnet werden sollten Sie die Bescheide überprüfen lassen. Das ist auch für mehrere Jahre im Nachhinein möglich.
Lassen Sie sich beraten!
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Erstellt von RA-Felsmann am 21. April 2010
Die Bundesregierung hat auf eine Anfrage einer anderen Fraktion des Bundestages diese Frage beantwortet.
Insbesondere greift die Härtefallregelung in Fällen in denen der Wechsel der Krankenkasse nicht zumutbar ist.
Das sind zum Beispiel Fälle in denen gerade eine Maßnahme (wie zum Beispiel eine Kur oder Reha) genehmigt wurde, oder auch wenn durch den Wechsel ein Hilfsmittel zurück gegeben werden müßte.
Eine detaillierte Aufstellung findet man in der Antwort auf die Anfrage die man auf der Seite des Bundestages herunterladen kann (BT-Drs. 17/1310 – PDF, 59 KB).
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Erstellt von RA-Felsmann am 8. April 2010
Das Landessozialgericht Hamburg – L 5 AS 9/07 – hat entschieden, dass die Kosten der Haushaltsenergie dann zu den Kosten der Unterkunft eines Hartz 4 Empfängers gehören, wenn im Mietvertrag eine Vereinbarung über eine pauschale Begleichung der Kosten der Haushaltsenergie vorhanden ist und die Wohnung ohne diese Regelung nicht anmietbar war und die Kosten angemessen sind.
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