BAG – Formularmässiger Verzicht auf Kündigung ist unrechtmässig
Das BAG hat in einem neuen Urteil festgestellt, dass die der formularmäßige Verzicht auf eine Kündigung direkt im anschluß an die Kündigung unrechtmäßig ist.
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Das BAG hat in einem neuen Urteil festgestellt, dass die der formularmäßige Verzicht auf eine Kündigung direkt im anschluß an die Kündigung unrechtmäßig ist.
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat entschieden – 7 AZR 786/06, dass wenn die Parteien in einem Folgevertrag von einem im Ausgangsvertrag vereinbarten Kündigungsrecht absehen dies eine Änderung darstellt und somit der Folgevertrag bei vorliegen der übrigen Voraussetzungen ein unbefristeter Vertrag ist.
Das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein – Urteil vom 27.09.2006 – 3 Sa 163/06 -hat entschieden, dass ein einmaliger Vorfall (Zeigen pornographischer Fotos und „Angebot“, solche Fotos von der belästigten Arbeitnehmerin anzufertigen) kann eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund nach Ansicht des Landesarbeitsgerichts[...]
Das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein – Urteil vom 14.08.2007 – 5 Sa 150/07 – hat entschieden, dass vor einer fristlosen Kündigung wegen eines Verstoßes gegen die Sicherheitsvorschriften eine Abmahnung erforderlich seinen kann.
Das Bundesarbeitsgericht hat in einem neuen Urteil festgestellt – Urteil vom 19. September 2007- 4 AZR 656/06, dass auch für Arbeitnehmer die vor 2003 bei einer Zeitarbeitsfirma angefangen haben das Eqaul-Pay-Gebot gelten kann.
Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden – 9 AZR 1091/06, dass wenn eine Ausbildungsvergütung die tariflich vorgeschriebene Vergütung um mehr als 20 % unterschreitet, dies nur in Ausnahmefällen zulässig ist.
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