Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden – Urteil vom 25. Oktober 2007 – 6 AZR 662/06 -, dass ein Arbeitnehmer der sich während eines Kündigungsschutzprozesses selbständig macht kein Sonderkündigungsrecht hat und einem vertraglichen oder tarifvertraglichen Wettbewerbsverbot unterliegen kann.
Unter bestimmten Voraussetzungen genießen behinderte Arbeitnehmer einen erweiterten Kündigungsschutz. Zum einen muss ein Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 50 zum anderen muss die Dauer des Arbeitsverhältnisses ohne Unterbrechung länger als 6 Monate betragen haben.
Kann der Arbeitgeber in Fällen der vorliegenden Art im Kündigungsschutzprozess aufzeigen, dass der gekündigte Arbeitnehmer auch bei richtiger Erstellung der Rangliste anhand des Punktesystems zur Kündigung angestanden hätte, so ist die Kündigung – anders als nach der bisherigen Rechtsprechung des[...]
Das Bundesarbeitsgericht hat geurteilt – Urteil vom 25. Oktober 2007 – 8 AZR 593/06 -, dass ein Arbeitgeber haftbar für Schmerzensgeldansprüche wegen Mobbings einer seiner Angestellten seien kann.
Das Bundesarbeitsgericht hat in einem Urteil festgestellt, dass auch in Kleinbetrieben grundsätzlich eine Sozialauswahl bei einer Kündigung vorgenommen werden soll.
Das Arbeitsgericht Kiel hat entschieden, dass die Bereitschaftszeiten eines Arztes als Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes sind zu werten ist.