BSG: Keine Berücksichtigung von Einkommen ohne eigene Arbeit

Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass keine das Einkommen des Sozialhilfebeziehers mindernde Berücksichtigung von Kfz-Steuern und Beiträgen zur Kfz-Versicherung des Ehemannes als Halter des Pkw stattfindet. Das heißt solange der Hilfebedürftige nicht selbst – sondern lediglich sein Ehepartner – arbeitet wird[...]


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