SG Düsseldorf: ARGE muss die tatsächlichen Heizkosten tragen
Nach einem neuen Urteil des SG Düsseldorf muss das Jobcenter hat Heizkosten in tatsächlicher Höhe zu übernehmen auch wenn die Wohnung „unangemessen“ ist.
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Nach einem neuen Urteil des SG Düsseldorf muss das Jobcenter hat Heizkosten in tatsächlicher Höhe zu übernehmen auch wenn die Wohnung „unangemessen“ ist.
Das Wohnen gehört zum elementaren Lebensbedarf. Wird es durch Nichtgewährung zustehender Sozialleistungen gefährdet, ist Eilrechtsschutz bis zum Ablauf des laufenden Bewilligungszeitraums zu gewähren. Das hat das Sozialgericht Schleswig – 02.02.07, S 4 AS 1128/06 ER – entschieden.
Das Landessozialgericht Berlin – L 28 B 1061/07 AS PKH vom 23.07.2007 – hat im Rahmen eines Prozesskostenhilfeverfahrens bezüglich der Kosten der Unterkunft (KdU) über die Zumutbarkeit eines Umzugs entschieden.
Das Bundessozialgericht in Kassel hat entschieden – B 11a AL 51/06 R, dass ein Vergleich in einem Kündigungsschutzprozess nicht automatisch zu einer Sperrzeit führt, da es einem Arbeitgeber nicht nachteilig auszulegen sie, dass er sich gegen eine Kündigung wehrt.
Das Landessozialgericht Berlin – L 16 AL 567/06 vom 13.06.2007 – hat über die Anforderung an Rechtsfolgenbelehrung in Rahmen des Arbeitslosengeldes I und eine damit verbundene Sperrzeit entschieden.
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