Vertrauensschutz für Hartz IV-Empfänger bei Überzahlungen

Ist für Bezieher von Arbeitslosengeld II anhand der Bewilligungsbescheide nicht ohne weiteres erkennbar, dass die Grundsicherungsbehörde Einkommen unzureichend angerechnet hat, darf die Behörde Überzahlungen für zurückliegende Zeiträume nicht zurückverlangen. Das hat entschied das Sozialgericht Dortmund – S 28 AS 228/08[...]

Darlehn ist kein Einkommen bei Hartz 4

Das Sozialgericht Dortmund – S 22 As 66/08 – hat entschieden, dass Darlehen an Empfänger der Grundsicherung für Arbeitssuchende (ALG II) nicht als Einkommen angerechnet werden dürfen. Ein Darlehn verbessert die Situation des Hilfeempfängers nicht wie das zum Beispiel bei[...]


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