Das Bundesarbeitsgericht – 8 AZR 855/07 – hat entschieden, dass die Übertragung bisher von der Bundeswehr durchgeführter militärischer Instandsetzungsarbeiten auf eine neu gegründete GmbH keinen Betriebsübergang darstellt , wenn die bisherige Instandsetzungseinheit durch die Bundeswehr aufgelöst wird.
Das Hessische Landessozialgericht – L 6 AS 336/07 – hatte zuvor vier Gutachten eingeholt. Nach deren Auswertung hielten die Richter zumindest die Regelsätze für Kinder für nicht ausreichend.
Das hat das Sozialgericht Dresden jetzt entschieden – S 20 AS 5022/08 ER – und sich damit der in Schleswig Holstein geltenden Rechtsprechung angeschlossen – L 6 AS 6/06.
Das Bundesarbeitsgericht- 3 AZR 317/07 – hat entschieden, dass eine betriebliche Altersversorgung dann vorliegt, wenn die im Betriebsrentengesetz abschließend aufgezählten Voraussetzungen erfüllt sind: Der Arbeitgeber muss die Zusage aus Anlass eines Arbeitsverhältnisses erteilen. Die Leistungspflicht muss nach dem Inhalt der[...]
Bisher zugelassene Leistungserbringer von Hilfsmitteln bleiben bis zum 31. Dezember 2008 zur Versorgung gesetzlich Krankenversicherter berechtigt. Dies gilt auch bei Abschluss eines exklusiven Versorgungsvertrages der gesetzlichen Krankenkasse mit einem konkurrierenden Anbieter. Dies entschied in einem heute veröffentlichten Beschluss der 8.[...]
Das Hessische Landesarbeitsgericht – 4/12 Sa 523/07 – hat entschieden, dass wenn nach der Anhörung eines Arbeitnehmers im Zusammenhang mit einer beabsichtigten Verdachtskündigung Zweifel am Tathergang übrig bleiben, es dem Arbeitgeber obliegt im Rahmens seiner Pflicht zur Sachverhaltsaufklärung vor Ausspruch[...]