Das Bundessozialgericht – B 14 AS 24/07 R- hat entschieden, dass keine Bedenken dagegen bestehen, dass der Gesetzgeber des SGB II Leistungsempfänger nach dem Asylbewerberleistungsgesetz von den Leistungen des SGB II ausgeschlossen hat.
Das Bundessozialgericht – B 14 AS 2/08 R – hat entschieden, dass Kein Anspruch des Stiefkindes auf Leistungen nach dem SGB II (Hartz IV), bei ausreichendem Einkommen des neuen Partners der Mutter in einer Patchwork-Familie besteht.
Das Bundessozialgericht – B 14 AS 66/07 R – hat entschieden, dass Hilfebedürftigen die sich im SGB II – Bezug befinden und die einen Ein-Euro-Job machen keine zusätzlichen Kosten zu erstatten sind. Die Mehraufwandsentschädigung für Ein-Euro-Jobber reiche aus.
Das Bundessozialgericht – B 14 AS 36/07 R – hat entschieden, dass Kinder von Hartz IV Empfängern die Kosten für mehrtägige Klassenfahrten erhalten. Diese Kosten sind nicht vom Regelsatz mit erfasst.
Die Bundesregierung plant das Kindergeld zu erhöhen. Das geht aus einer Bundestagsdrucksache hervor (BT-Drs. 16/10809 – PDF, 238 KB)
Das ist eine Frage die an mehreren Orten heiß diskutiert wird. Gemeint ist damit die mögliche Praxis einem Arbeitslosengeld II Empfänger zu Weihnachten ein Darlehn zu gewähren dessen Rückzahlung auf „Null“ gesetzt wird.