Mehr Geld für Kleidung bei Kindern im Wachstum

Das Sächsische Landessozialgericht-  L 7 AS 294/09 B PKH – hat entschieden, dass ein unter 14-jähriges Kind das sich im Wachstum befindet möglicherweise einen Anspruch auf wachstumsbedingten Bekleidungsbedarf haben kann. Dies könne ein Anspruch auf Erstausstattung sein.


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