Hessisches LSG holt Gutachten zu Hartz IV-Regelsätzen ein
Erstellt von RA-Felsmann am Freitag 15. August 2008
Das Hessische LSG lässt erstmals seit Einführung von Hartz IV durch Sachverständigengutachten die Höhe der Regelleistungen überprüfen. Geklagt hatte eine Familie mit einem Kind, der die Regelsätze zu niedrig bemessen erschienen.
Als sachverständige Gutachter wurden Dr. Rudolf Martens vom Paritätischen Wohlfahrtsverband und Frau Dr. Irene Becker, FB Wirtschaftswissenschaften, Projekt “Soziale Gerechtigkeit” an der Johann-Wolfgang-Goethe-Universität in Frankfurt am Main bestimmt.
Ziel des Gutachtens soll unter anderem sein zu überprüfen ob die Methoden zur Bedarfsermittlung der Regelsätze überhaupt geeignet sind. dies gilt insbesondere bei Familien und für die Teilhabe von Kindern an kulturellen, sportlichen und außerhäuslichen Begegnungen.
Die Darmstädter Landessozialrichter stellen die Frage ob die Schulbildung und damit verbundene Kosten in den Regelsätzen überhaupt berücksichtigt wurden und sind.
Den Beschluss vom 8. August 2008 unter dem Aktenzeichen L 6 AS 336/07 des Hessischen Landessozialgerichtes hat Harald Thomé von Tacheles ins Netz gestellt.
Unterstütz wird die Familie von der Erwerbslosen-Initiative ARCA Soziales Netzwerk e.V. aus Eschwege.
Es ist zu erwarten, dass das Gutachten klar stellt, dass der derzeitige Regelsatz zumindest in Bezug auf das Kindern zur Verfügung stehende Geld - insbesondere der Schulbedarf - nach oben korrigiert wird.
Tags: Arbeitslosengeld, ARGE, Hartz IV, Jobcenter, Regelsatz, Sozialrecht


a>
Montag 18. August 2008 um 09:45
[...] (via Rechtsanwalt in Kiel) August 18th, 2008 von RA Michael Langhans | Sozialrecht [...]