Rechtsanwalt in Kiel

Rechtsanwalt Felsmann Anwalt in Kiel – Arbeitsrecht – Sozialrecht – Strafrecht

Vorsicht mit Ein Euro Job bei gleichzeitigem Rentenantrag

Erstellt von RA-Felsmann am Freitag 8. Januar 2010

Das Sozialgericht Dortmund -  S 26 (1) R 40/08 – hat entschieden, dass ein 1 Euro – Jobber keinen Anspruch auf wegen hat, da Arbeitsgelegenheiten der Grundsicherungsträger (sog. 1 Euro-Jobs) der Gewährung von Rente wegen entgegenstehen können. Dies entschied das Sozialgericht Dortmund im Falle eines 47jährigen Langzeitarbeitslosen aus Hagen, der die Deutschen Rentenversicherung Westfalen auf Zahlung von Rente wegen verklagt hatte.  Zugleich übte der Mann auf Veranlassung der Arbeitsbehörde eine Tätigkeit als Hausmeistergehilfe aus.

Das Sozialgericht Dortmund wies die Klage als unbegründet ab. Der Kläger könne noch mindestens sechs Stunden täglich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt erwerbstätig sein und sei damit nicht voll erwerbsgemindert. Die bei ihm vorliegende soziale Phobie, ein Alkoholmissbrauch und eine depressive Störung hinderten ihn nicht, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen. Dies ergebe sich aus dem Ergebnis der medizinischen Beweisaufnahme und dem Umstand, dass der Kläger als Hausmeistergehilfe eine zumutbare Tätigkeit tatsächlich ausübe. Zwar handele es sich bei der Arbeitsgelegenheit nicht um ein reguläres Arbeitsverhältnis. Gleichwohl bestätige die tatsächliche Arbeitsleistung im Rahmen des 1 Euro-Jobs die Erwerbsfähigkeit des Klägers.

Quelle: Sozialgerichtsbarkeit.de

Tags: , , ,

Kommentar schreiben

XHTML: Sie können diese Tags benutzen: <a href="" title=""> <abbr title=""> <acronym title=""> <b> <blockquote cite=""> <cite> <code> <del datetime=""> <em> <i> <q cite=""> <strike> <strong>